
Neuer Rekord bei Schenkungen und Erbschaften in Deutschland
Die Finanzverwaltungen in Deutschland haben im Jahr 2023 Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 121,5 Milliarden Euro veranlagt. Das entspricht einem Anstieg des steuerlich berücksichtigten geerbten und geschenkten Vermögens in Höhe von 19,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders auffällig ist, dass das geschenkte und vererbte Vermögen im Jahr 2022 noch um 14 Prozent gesunken war.
Die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer stieg 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,9 Prozent auf insgesamt 11,8 Milliarden Euro, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) im Juli 2024 mit. Auf die Erbschaftsteuer entfielen 7,7 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 4,5 Prozent entspricht. Dagegen erhöhte sich die Schenkungsteuer um 24,9 Prozent auf 4,1 Milliarden Euro.

Betriebsvermögen im Fokus
Ein wesentlicher Faktor für die höhere Festsetzung der Erbschaft- und Schenkungsteuer war das übertragene Betriebsvermögen, das im Vergleich zum Vorjahr um 81,3 Prozent auf 29,8 Milliarden Euro gestiegen ist. Besonders erwähnenswert ist, dass sogenannte Großerwerbe (übertragenes Betriebsvermögen im Wert von über 26 Millionen Euro) mit 17,1 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr fast um das Dreieinhalbfache zugenommen haben.
Anteile an Kapitalgesellschaften wurden in Höhe von 10,3 Milliarden Euro (+19,5 Prozent) und Grundvermögen (unbebaute und bebaute Grundstücke) im Wert von 45,6 Milliarden Euro (+18,2 Prozent) veranlagt. Das restliche Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere stieg um 7,6 Prozent auf 37,2 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr. Übertragenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen blieb mit 1,5 Milliarden Euro unverändert.
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Das Deutsche Instituts für Wirtschaftsforschung schätzt, dass bis 2027 bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr verschenkt oder vererbt werden. Wie man Wertpapierdepots mit Nießbrauch überträgt, um damit Erbschaftssteuer zu sparen, das erklärt Maik Bolsmann von der B&K Vermögen GmbH aus Köln.
Schenkungen übertreffen Erbschaften
Die Vermögensübertragungen durch Schenkungen stiegen 2023 um 44,7 Prozent auf 60,3 Milliarden Euro. Dieser Zuwachs ist vor allem auf das geschenkte Betriebsvermögen von 24,8 Milliarden Euro zurückzuführen, das sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt hat. Dabei entfällt der Löwenanteil mit 15,7 Milliarden Euro auf geschenkte Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro (Großerwerbe). Es hat sich gegenüber dem Vorjahr fast vervierfacht. Ebenfalls angestiegen ist das geschenkte Grundvermögen, das einen Wert von 19,3 Milliarden Euro und damit einen Zuwachs von 29,6 Prozent aufweist.
Das steuerlich berücksichtigte Vermögen durch Erbschaften und Vermächtnisse stieg im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 Prozent auf 61,2 Milliarden Euro. Besonders erwähnenswert sind hier 32,1 Milliarden Euro an übrigem Vermögen (+ 8,6 Prozent) und 26,4 Milliarden Euro Grundvermögen (+ 11,1 Prozent). Das veranlagte geerbte Betriebsvermögen stieg um 22,3 Prozent auf fünf Milliarden Euro, wobei übertragene geerbte Großerwerbe von 0,6 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2023 stiegen.
Unternehmensnachfolger gesucht
Diese Werte beziehen sich ausschließlich auf das steuerlich veranlagte Vermögen. Der tatsächliche Umfang von Schenkungen und Erbschaften ist deutlich höher, da ein erheblicher Teil davon steuerfrei übertragen wird. Besonders nahe Verwandte profitieren von hohen Freibeträgen (Ehegatten: 500.000 Euro, Kinder: 400.000 Euro). Der Anstieg der Schenkungen, insbesondere im Bereich des Betriebsvermögens, deutet darauf hin, dass viele Unternehmer aktiv Nachfolger suchen und den Vermögensübergang strategisch planen.
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Die meisten Vermögen gehen nicht an der Börse verloren, sondern durch Krankheit, Scheidung und Tod. Im letzten Fall kann durch eine kluge Finanzplanung vorgebaut werden, um die Erbschaft möglichst vollständig den Nachkommen zukommen zu lassen. Dabei gibt es viele Wege. Ein Weg, den Anleger aus dem Immobilienbereich kennen, ist der Nießbrauch, den es auch bei Wertpapieren gibt.
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