Jobausstieg meistern: Abfindung und Vermögen klug nutzen

Jobausstieg meistern: Abfindung und Vermögen klug nutzen


Restrukturierungsprogramme in Corona-Zeiten vernichten tausende Jobs. Aber das hat nicht nur negative Seiten für Arbeitnehmer. Wer die Chance auf einen goldenen Handschlag nutzt und sein Vermögen strategisch strukturiert, kann finanzielle Freiheit gewinnen.

„Gefeuert“ nach Jahrzehnten? Nicht wenigen Mitarbeitern droht dieses Schicksal in den nächsten Monaten, nachdem ganze Branchen wie Automobil, Luftfahrt oder Touristik, durch die Pandemie immer mehr unter Druck geraten. Wer geschickt verhandelt, kann sich eine Kündigung aber durch eine Abfindung versüßen lassen. Allerdings gilt es einiges zu beachten, damit ein zu schnell unterschriebener Aufhebungsvertrag oder hohe Steuern den Traum nicht zerplatzen lassen.

Strategisch vorgehen

„Die Höhe einer Abfindung ist in der Regel Verhandlungssache und kein Rechtsanspruch“, erklärt Claus Walter, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Freiburger Vermögensmanagement GmbH. In den meisten Fällen muss der Arbeitgeber keinen finanziellen Ausgleich für den Jobverlust bieten. Aber um mögliche Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sind Personalabteilungen oft gewillt, dieses Risiko für das Unternehmen durch eine einmalige Zahlung gegen Klageverzicht aus der Welt zu schaffen. Die Höhe ist im Normalfall weder nach oben noch nach unten in Stein gemeißelt. Eine grobe Orientierung bietet die Faustregel: Halber Bruttomonatslohn mal die Jahre des Beschäftigungsverhältnisses – also bei 6.000 Euro Gehalt und 20 Jahren wären das 50.000 Euro Abfindung. Das kann jedoch je nach Branche sehr unterschiedlich sein. Es spricht viel dafür, nicht die erstbeste gebotene Summe zu akzeptieren, sondern sich Rat bei einem Fachjuristen und beim Steuerberater für die Verhandlung einzuholen. Denn es gilt enge Fristen zu beachten, einen möglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden und bei der Gestaltung der Auszahlung das Finanzamt einzukalkulieren. Selbst wenn das alles geschafft ist, bleibt die Frage: Wohin mit dem Geld? „Zuallererst sollten die individuelle Vermögenssituation, die eigenen Pläne und das persönlich Chance-Risiko-Bedürfnis ermittelt werden“, rät Vermögenverwalter Walter, „dann kann passend dazu ein strategischer Plan entwickelt werden.“ Eine ausgewogene Mischung verschiedener Anlageklassen, wie Aktien, Renten oder Edelmetalle, kann dann auch in Niedrigzinszeiten langfristig reale Erträge für ein Abfindungsdepot bringen.

Finanzielle Freiheit

Ob das für einen frühzeiteigen Ruhestand ohne Einschränkungen des Lebensstandards reicht, hängt von der Gesamtsituation ab. „Wer eine Abfindungssumme aufteilt und klug anlegt, kann den Arbeitsplatzverlust zu einem gelungenen Jobausstieg machen“, erklärt Ingo Fischer, Direktor bei der Bayerische Vermögen AG aus München. Dabei gilt es, eine gute Balance zwischen schnell verfügbaren, sicheren Anlageformen und langfristig chancenreichen Investments zu wahren. Zudem ist es wichtig, die Vermögensstruktur im Blick zu behalten. Denn nach Jahren in einem gut dotierten Beschäftigungsverhältnis steht meist nicht nur die Abfindungssumme zur Verfügung. Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge, angespartes Kapital sowie Immobilienbesitz gehören zu einer Gesamtbetrachtung dazu. „Stehen die Kinder auf eigenen finanziellen Beinen und sind längst von Daheim ausgezogen, kann es zum Beispiel auch eine Option sein, das selbst genutzte Wohneigentum zu verkleinern“, sagt Finanzfachmann Fischer. Eine pflegeleichte Wohnung ohne großen Garten kann im Ruhestand für manchen mehr Freiheit bieten als ein zu groß gewordenes Einfamilienhaus. Wenn eine Abfindung den frühzeitigen Ausstieg aus dem Job möglich macht, beginnt ein neuer Lebensabschnitt – eine gute Gelegenheit, die persönliche Vermögensstruktur anzupassen.

Musterfall für ein Abfindungsdepot

Einem langjährigen leitenden Mitarbeiter (60 Jahre) wird im Rahmen eines Umstrukturierungsprogramms eine Abfindung in Höhe von 100.000 Euro nach Steuern bezahlt. Er verabschiedet sich in den Ruhestand. Der Familienvater hat erwachsene Kinder, die ausgezogen sind und nicht mehr unterstützt werden müssen. Er und seine Frau leben in einem abbezahlten großen Einfamilienhaus mit Garten im Wert von 900.000 Euro. Die Leistungen aus gesetzlicher Rente und privater Vorsorge will das Ehepaar im Alter mit 2.500 Euro monatlich aufstocken, um einen entspannten Ruhestand zu haben. Angenommen das Ehepaar verkauft das für zwei Personen zu große Haus, um eine kleinere, pflegeleichte und altersgerechte Eigentumswohnung für 500.000 Euro zu erwerben. Das freie Kapital plus die Abfindungssumme teilen sie auf: Ein Viertel verbleibt als kurzfristig verfügbares, aber nicht verzinstes Geld auf dem Girokonto. 25 Prozent werden in etwas länger orientierte Anleihen positioniert und die Hälfte langfristig in Aktien investiert.

Aufteilung des Vermögens nach der Abfindung

Entwickeln sich die Märkte ähnlich wie in der Vergangenheit (Giro 0,0 Prozent p.a. / Anleihen 2,0 Prozent / Aktien 7,7 Prozent p.a.), würde diese Umstrukturierung eine finanzielle Freiheit bis weit über die statistische Lebenserwartung bedeuten.

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