Anlegerschutz: Warnung vor Erwerb von Aktien der "OpenAI Inc."

Anlegerschutz: Warnung vor Erwerb von Aktien der "OpenAI Inc."


Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, die angeblich von der Gesellschaft Best Direct Finance stammen. Die unbekannten Täter bieten unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Sie haben keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG). Konkret täuschen sie vor, bei ihnen Aktien der OpenAI Inc. kaufen zu können.

Achtung vor vermeintlichen OpenAI-Aktienangeboten: Hintergrund und Betrugsmethoden

Auf der Website „bestdirect-finance.com“ wird für weitere Dienstleistungen geworben (Fest-/Tagesgeld, Vermögensverwaltung, Anlageberatung, Wertpapierhandel). Bis vor kurzem hat die Website noch über ein Impressum verfügt. Dort hat sich der Betreiber als „Niederlassung in Zürich (…) der Muttergesellschaft, Best Direct Finance LTD aus dem Vereinigten Königreich“, vorgestellt. Nach Erkenntnissen der BaFin trifft diese Verbindung nicht zu. Es liegt vielmehr ein Identitätsdiebstahl vor.

In der Vergangenheit sind bereits häufig Meldungen von Betrugsversuchen bekanntgeworden, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar; in einigen Fällen existieren die angebotenen Aktien noch nicht einmal. Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten daher generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Risiken und Betrugswarnungen: Worauf Anleger achten sollten

Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Wertpapiere im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts.

BaFin-Vorgaben für den sicheren Wertpapierhandel

Im Zusammenhang mit OpenAI-Aktien ist kein Wertpapierverkaufsprospekt bei der BaFin zur Billigung eingereicht worden. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Anleger auf der BaFin-Website überprüfen, ebenso ob der Anbieter, die für den Verkauf von Wertpapieren erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt.

Unser Rat

Vor dem Hintergrund, dass oben genannte Firma auch einer unserer Kunden bei Dr. Lux & Präuner angesprochen hat, können wir nur ausdrücklich vor IPO-Angeboten am Telefon oder über das Internet warnen. Gehen Sie davon aus, dass ein Börsengang einer Firma wie OpenAI – Anbieter von ChatGPT -, die in aller Munde ist, ein riesiges Presseecho nach sich zieht, das kaum zu überhören oder zu überlesen ist. Fragen Sie daher im Zweifel bei Ihrer Bank oder Ihrem Vermögensberater nach!

Seien Sie grundsätzlich misstrauisch,

  • wenn Sie noch so gar nichts von einem anstehenden Börsengang gehört haben und hierzu auch nichts auf einschlägigen Börsenportalen finden;
  • wenn eine Aktie, als „exklusiv“ oder „Geheimtipp“ angepriesen wird (warum sollte die Aktie ausgerechnet Ihnen angeboten werden!?)
  • wenn Sie Geld vorab überweisen sollen (womöglich noch ins Ausland);
  • wenn Sie keine näheren Angaben zu dem Anbieter haben, der Kontakt rein telefonisch oder per Mail zustande kam, der Anbieter im Ausland sitzt (voraussichtlich nicht zugelassen auf dem deutschen Markt) und Sie über Internet keine relevanten Zusatzinformationen finden.

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