
Niedrigzinsumfeld zwingt Stiftungen zu zeitgemäßen Anlagerichtlinien
Vielen vermögenden Personen scheint es nach einem erfüllten und beruflich erfolgreichen Berufsleben zunehmend wichtig zu sein, der Gesellschaft etwas zurückzugeben und Kapital und Wirkung miteinander zu verbinden. Häufig denken sie deshalb darüber nach, eine eigene Stiftung zu gründen und über diesen Weg ihre Dankbarkeit auszudrücken.
Stiftungsgründer müssen sich im Vorfeld genau überlegen, welchen Zweck die Stiftung verfolgen soll, wie hoch das Stiftungsvermögen ist, welche Aufgaben und Befugnisse die Stiftungsorgane haben sollen, wofür die Erträge des Stiftungsvermögens verwendet werden sollen, wie der Name der Stiftung lauten soll und vieles mehr. Die Errichtung einer Stiftung ist eine komplexe Angelegenheit, die sorgfältig vorbereitet werden muss. Stiftungsgründer sollten sich daher von speziellen Kanzleien oder zum Beispiel dem Deutschen Stiftungszentrum beraten lassen. Ein weiterer Fallstrick ist die Besetzung der Organe wie Vorstand oder Stiftungsrat. Ein guter Mix aus Vertrauenspersonen und Fachleuten, die idealerweise unternehmerisch denken, macht hier Sinn. Honorige Personen, die nur einen geringen kaufmännischen Hintergrund haben, sind oft keine gute Wahl.
Hinsichtlich der Verwaltung des Stiftungsvermögens ist es wichtig, sich ausreichend Gedanken über die Anlagerichtlinien zu machen. Früher wurde hier sehr konservativ agiert – Stichwort Mündelsicherheit. Dies bereitet nun vielen Stiftungen Probleme, da diese angesichts der anhaltend niedrigen Zinsen es schwer haben, ihren Stiftungszweck zu erfüllen. Wir raten dazu, dies zu berücksichtigen und die Anlagerichtlinien „zeitgemäßer“ zu formulieren. In der realen Umsetzung kann man vorsichtig beginnen und die Risikotoleranz, sprich Aktienquote, erweitern, nachdem ausreichend Substanz erwirtschaftet wurde.
Wir beobachten auch immer wieder, dass Immobilienvermögen in den Stiftungsgrundstock eingebracht wird, ohne darauf zu achten, dass auch ausreichend liquide Vermögenswerte gestiftet werden. Dies sollte unbedingt berücksichtigt werden, da der Erhalt des Immobilienvermögens über einen großen Zeithorizont häufig nicht aus den Mieterträgen bestritten werden kann.