Nachfolgeplanung: Erbschaftsregelung - ein MUSS für Unternehmer

Nachfolgeplanung: Erbschaftsregelung - ein MUSS für Unternehmer


Die Vermögensnachfolge regeln, das ist für die meisten sinnvoll. Wenn Betriebsvermögen im Spiel sind, ist es unerlässlich, sich besser heute als morgen mit dem eigenen Ende zu beschäftigen.

„Wenn ich nicht mehr kann, machen das meine Frau und die Kinder schon irgendwie“, mit diesem Glaubenssatz verschiebt so mancher Unternehmer die Regelungen für die Zeit nach ihm auf irgendwann. Verständlich ist das, denn wer beschäftigt sich schon gerne mit dem eigenen Tod. Aber empfehlenswert ist es ganz sicher nicht. Denn ohne Vorsorge kann die sprichwörtliche Sintflut von Handlungsunfähigkeit, Inkompetenz und Streit über ein oft lebenslang aufgebautes Werk hereinbrechen.

Tücken der gesetzlichen Erbfolge

Vielen ist nicht bewusst, was die gesetzliche Erbfolge für ein Unternehmen bedeuten kann. Ohne andere Regelung wird ein vererbtes Vermögen in den meisten Fällen aufgeteilt. Gibt es zum Beispiel eine Ehefrau, ein Stiefkind und zwei eigene Kinder eines Erblassers, bekommt jeder ein Stück vom gesamten Vermögenskuchen. Bis auf das Stiefkind, das geht komplett leer aus. Ohne Ehevertrag oder andere Regelungen heißt das, dass die Beteiligungen an einem Unternehmen in diesem Fall zu 50 Prozent an die Ehefrau und zu je 25 Prozent an die eigenen Kinder gehen. Es entsteht automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft, die sich grundsätzlich einig werden muss, wie es mit dem Erbe weitergeht. Das kann unproblematisch sein, wenn alle in der Familie das Unternehmen im Sinne des Verstorbenen weiterführen wollen. Doch was passiert, wenn einer aussteigen will oder wenn bei strategischen Entscheidungen eine Pattsituation entsteht? Bricht Streit aus, resultiert das nicht selten im Verkauf des Lebenswerks des Erblassers oder im schlimmsten Fall auch – durch die Handlungsunfähigkeit – in der Insolvenz. Der beste Schutz dagegen: Vorausdenken.

Testament richtig verfassen: Diese Fehler sollten Sie unbedingt vermeiden- mit Stefan Skulesch

Nur jeder fünfte Deutsche regelt seinen Nachlass und verfasst beispielsweise ein Testament. Oft bleibt der letzte Wille für die Hinterbliebenen damit inhaltlich unklar. Und wenn es doch mal ein Testament gibt, dann sind oft Fehler enthalten. Wie schreibe ich ein wirksames Testament? Welche Vorgaben gibt es? Kann ich meine Familie enterben? Wie es geht, weiß Stefan Skulesch, Rechtsanwalt, Notar und Steuerberater bei SKW Schwarz – und verrät die Details im Gespräch mit Moderator Andreas Franik.

Besser regeln: Übergangszeit, Steuerfragen, Liquiditätsvorsorge

Dieses Vorausdenken beginnt ganz praktisch: Stellen Sie sich vor, Sie würden morgen versterben. Wäre Ihr Unternehmen die nächsten Wochen handlungsfähig? Wüsste jemand die Zugangsdaten zu Ihrem Emailaccount? Könnte auf das Geschäftskonto zugegriffen werden, um Löhne und Rechnungen zu bezahlen? Wer würde an Ihrer Stelle Entscheidungen treffen können und dürfen? Haben Sie entsprechende Vollmachten erteilt und einen Notfallordner mit den wichtigsten Informationen an einer sicheren, aber auch gut auffindbaren Stelle deponiert? Gibt es klare Regelungen, wie es langfristig weitergeht?

Als Unternehmer ist es eigentlich unabdingbar, in dieser Form über das eigene Ende nachzudenken und das beginnt am besten Jahre, besser Jahrzehnte, davor. Sehr hilfreich ist ein notarielles Testament, das es den Hinterbliebenen ermöglicht, ohne das Warten auf einen Erbschein zu handeln und für langfristige Klarheit sorgt. Auf eine umfassende Beratung durch Fachleute sollten Unternehmer dabei eher nicht verzichten. Vom eigenhändig verfassten handschriftlichen Testament ist abzuraten. Hier spielen viele Faktoren, wie etwa Nachfolgeregelungen im Gesellschaftervertrag, der Güterstand mit dem Ehepartner oder steuerliche Optimierungsmöglichkeiten eine ganz entscheidende Rolle. Ohne Vorausdenken kann zum Beispiel das Thema Erbschaftssteuer schnell zur großen Belastung für die Erben werden. Wer dagegen rechtzeitig handelt, kann die alle zehn Jahre auflebenden Freibeträge für Schenkungen nutzen, die etwa pro Kind derzeit noch bei 400.000 Euro liegen. Es gibt auch andere Optimierungsmodelle, was sich hier eignet, muss individuell geprüft werden. Im Privatbereich beliebte Standardlösungen wie das Berliner Testament, bei dem der Ehepartner vor den Kindern allein erbt, können durch dann oft zweimal fällige Erbschaftssteuer für die Erben und das Unternehmen zum Fiasko werden. Soll ein Lebenswerk erhalten werden, ist es zudem ratsam, schon zu Lebzeiten einen Nachfolger aufzubauen. Im Idealfall kommt hier der eigene Nachwuchs in Betracht, der dann genug Zeit hat, die nötige Kompetenzen aufzubauen. Aber auch hier ist Vorbereitung wichtig.

Vorausschauend verteilen

Wenn erfolgreiche Betriebe und damit auch größere Vermögen an die Nachfolger übergehen, ist es wichtig, das Gesamtvermögen inklusive der eigenen Ruhestandsplanung im Blick zu behalten. Wenn es mehr als ein Kind oder Patchwork-Konstellationen gibt, sollten Unternehmer darauf achten, dass für finanzielle Fairness gesorgt ist und das am besten frühzeitig und offen kommuniziert wird. Um Streit im Zuge der Erbschaft zu vermeiden, sollte zumindest in Höhe der Pflichtteilsansprüche für einen Ausgleich gesorgt werden. Sonst wäre das nicht die erste Familie, die sich vor Gericht trifft. Wer sein Lebenswerk in gute Hände geben möchte und gleichzeitig Erbkonflikte vermeiden will, sollte Vermögensplanung und Nachfolgeregelungen gerade als Unternehmer frühzeitig angehen und nicht auf die lange Bank schieben.


Mit unseren Social Media Kanälen bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Sie finden uns auf: Facebook | LinkedIn | YouTube | Instagram | Pinterest