
Familienstiftung dient zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge ist seit einigen Jahren in Deutschland eines der wichtigsten Themen der Wirtschaft im Allgemeinen und des Mittelstands im Speziellen. Grund hierfür ist vor allem der demografische Wandel: Der Anteil älterer Inhaber von kleinen und mittleren Betrieben (KMU) wächst stetig, sodass immer mehr Unternehmen zur Geschäftsübergabe bereitstehen. Zugleich stehen aber auch immer weniger Nachfolger auf Geschäftsführer- und Gesellschafterebene zur Verfügung. Seit Mitte der 1990er Jahre schätzt auch das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn die Zahl der zur Übergabe anstehenden Unternehmen in Deutschland. Für den Zeitraum 2022 bis 2026 kommt die Studie dabei zu dem Ergebnis, dass bundesweit bei etwa 190.000 Unternehmen eine Unternehmensnachfolge zu erwarten ist. Mit fast 40.000 Unternehmen stehen die meisten Nachfolgen in Nordrhein-Westfalen an, gefolgt von Bayern mit fast 35.000 und Baden-Württemberg mit mehr als 27.000. Die Branchen, die davon am meisten betroffen sein könnten, sind unternehmensbezogenen Dienstleistungen, gefolgt vom produzierenden Gewerbe und dem Handel.
Vermögen in der Familienstiftung kann nicht zersplittert werden
Und laut einer KfW-Studie werden 842.000 Inhaber mittelständischer Unternehmen ihre Tätigkeit bis 2025 aufgeben. 61 Prozent dieser Eigentümer wollen den Betrieb an einen Unternehmensnachfolger übergeben – aber zugleich rechnen 300.000 Unternehmer damit, den Betrieb zu schließen. Dazu passt folgende Aussage: Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz konnte nur rund die Hälfte der Übergaben erfolgreich von Statten gehen. Mit Abstand die größte Hürde bei den Unternehmensnachfolgen: Es fehlen potentielle Nachfolgerinnen und Nachfolger. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt eindrücklich: „Allmählich entsteht ein gravierendes Problem für den Standort Deutschland. Dies gilt insbesondere für strukturschwache Regionen.“
Somit kann es wichtig sein, alle Optionen der Unternehmensnachfolge zu kennen. Eine davon ist die Familienstiftung. Eigentümer können damit ein mögliches Nachfolgeproblem lösen und ihr Unternehmen erhalten, auch wenn die Familie nicht im Unternehmen und/oder auf Gesellschafterebene tätig ist. Die Familienstiftung übernimmt als „stabiles Familienmitglied“ die Eigentümerschaft über ein (unternehmerisches) Vermögen und sichert dieses innerhalb einer individuell stimmigen Struktur dauerhaft ab. Das Vermögen wird unter dem eigentümerlosen Dach der Familienstiftung verselbstständigt. Eine Stiftung gehört nur sich selbst, an ihr bestehen keine vermögenswerten Mitgliedschafts- und Beteiligungsrechte. Das Vermögen kann dementsprechend nicht zersplittert oder anderweitig auf Gesellschafterebene geschädigt werden. Auch das Fehlen persönlich verantwortlicher Gesellschafter birgt durch die Familienstiftung kein Risiko für den Fortbestand eines Familienunternehmens.
Erträge des Unternehmens werden über die Stiftung an die Begünstigten ausgeschüttet
Keine Rechtsform bietet ähnliche Chancen und Vorteile für den transgenerationalen Unternehmenserhalt wie die unternehmensverbundene Familienstiftung. Vor allem in Form der sogenannten Beteiligungsträgerstiftung spielt sie ihre Stärken aus. Dabei hält eine rechtsfähige Stiftung im Rahmen ihres Stiftungsvermögens in der Regel alle oder wesentliche Gesellschaftsanteile an einem Unternehmen und kann sich gleich einer Holdinggesellschaft an Unternehmungen beteiligen, ohne selbst operativ tätig zu sein. Die Rolle der Stiftung ist also die der Gesellschafterin, sodass die Leitplanken der Ausübung der Gesellschafterrechte in der Stiftungssatzung verankert werden können. Damit werden die Anteile an der Unternehmensgruppe wirksam von operativen Risiken getrennt und von den persönlichen Lebensrisiken der Unternehmerfamilie befreit. Für die Nachfolgegestaltung resultiert aus dieser Gestaltung der Effekt, dass die Stiftung als stabiler Führungsbaustein eingesetzt wird. Die Stabilität beruht auf der Tatsache, dass die Stiftung als juristische Person zeitlich unbegrenzt bestehen kann, während der Stifter beispielsweise in einem Stiftungsorgan und/oder im Aufsichtsgremium des Unternehmens wie auch in der operativen Unternehmensleitung tätig sein.
Grundsätzlich gilt: Die Stiftung dient in ihrer Struktur als unternehmensverbundenen Familienstiftung üblicherweise der finanziellen Unterstützung und Absicherung der Familie. Die Erträge des Unternehmens werden über die Stiftung an die vom Stifter eingesetzten Begünstigten ausgeschüttet. Der Fokus liegt üblicherweise in der gezielten Förderung und Unterstützung, zum Beispiel im Rahmen der Ausbildung, der wirtschaftlichen Existenzgründung, dem Erwerb einer größeren Immobilie bei Familienzuwachs oder auch der Notfallabsicherung. „Bedingungsloses“ Einkommen ist in einer unternehmerischen aktiven Zielgruppe üblicherweise nicht gewollt, aber natürlich sind ergänzend regelmäßige Zuwendungen ohne Anlass möglich. Die Modalitäten werden verbindlich in der Satzung der Stiftung festgesetzt.
Familienstiftung als zusätzliches Instrument im Vermögensschutz
Stifter-Unternehmer können gemeinsam mit ihrer Familie die Kontrolle durch die Organe der Stiftung beliebig ausgestalten und ihre eigenen Vorstellungen in dieses Nachfolgeprinzip einbringen. Damit kann die Stiftungssatzung nach ihren Vorstellungen umgesetzt werden, sodass ihr ‚Geist‘ auch nach ihrem operativen Ausscheiden aus dem Unternehmen weitergetragen wird. Dadurch kann ein Familienunternehmer sicher sein, dass auch ein Fremdmanagement nach seinem Ausscheiden in seinem übergeordneten Sinne tätig wird und Entscheidungen treffen kann, die dem Grundverständnis der Familienstiftung entsprechen. Maßgeblich für die Gestaltung der Familienstiftung und damit der strategischen Unternehmensführung sind nur der Stifter und seine Familie.
Familienunternehmer, die ein zusätzliches Instrument im Vermögensschutz suchen, finden mit der unternehmensverbundene Familienstiftung eine Möglichkeit, Erbstreitigkeiten und alle Situationen zu verhindern, die sonst zum Ende eines Unternehmens führen könnten. Gleichzeitig wird die Versorgung der Familie abgesichert, sodass diese eng an der Arbeit der Stiftung mit dem Ziel der Unternehmensfortführung partizipiert. Die Familienstiftung ist damit ein lohnendes Instrument zur Vermögensnachfolge. Das Unternehmen kann unter dem Dach der Stiftung zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.
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