Checkliste für Wertpapiernießbrauch

Checkliste für Wertpapiernießbrauch


Diese fünf Fragen sollten Sie sich stellen, bevor ein Depot mit Nießbrauchvorbehalt verschenkt wird:

Ist meine finanzielle Sicherheit trotz Schenkung gewährleistet?

Je eher der Vermögensübergang geplant wird, desto größer ist generell das Potenzial, Erbschaftssteuer zu sparen. Das gilt ganz besonders für Nießbrauchdepot, da der vom Finanzamt berücksichtigte vorbehaltene Gesamtertrag maßgeblich von der statistischen Lebenserwartung des Schenkenden abhängt. Also grundsätzlich je früher desto besser, aber eines sollte bei jeder Art von Vermögensübertragung bedacht werden: Grundsätzlich gilt das Prinzip „geschenkt ist geschenkt“ und der Besitz ist erstmal weg. Deswegen macht es absolut Sinn, auch vor einer großzügigen Übertragung eines Nießbrauchdepots, die persönliche familiäre und finanzielle Gesamtsituation genau umfassend zu analysieren, um das Ganze nicht am Ende zu bereuen.

2021 wurden insgesamt 54,6 Milliarden Euro an Schenkungen von den Finanzämtern registriert. Vor allem Unternehmensführer scheinen sich wieder verstärkt um eine Nachfolgeregelung zu Lebzeiten zu kümmern. In 2021 wurden 26,7 Milliarden Euro Betriebsvermögen verschenkt, das waren 128,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Aber auch der Anteil an Schenkungen von Immobilien und anderen Vermögenswerten wie Bankguthaben oder Aktiendepots nimmt um rund ein Viertel zu.

Ist die Vermögensnachfolgesituation zu 100 Prozent eindeutig?

Wer einen Vermögensübergang mit einem mehrere Jahrzehnten umspannenden Vorlauf plant, sollte sich ganz sicher sein, wen er mit welchem Anteil bedenken möchte. Herrscht hier Klarheit, können Nießbrauchdepots helfen, viel Geld zu sparen, insbesondere wenn es um Summen geht, die über den steuerlichen Freibeträgen liegen. Gerade wenn Personen außerhalb des engsten Familienkreises bedacht werden sollen, ist das kein Thema, das nur Millionäre betrifft: Der Freibetrag liegt hier gerade einmal bei 20.000 Euro und lässt sich durch diese Form der Vermögensübertragung spürbar ausdehnen. 

Ist ein Schenkungsvertrag vorhanden?

Anders als bei Immobilien braucht es bei der Übertragung eines Nießbrauchdepots keinen Notar und im Prinzip noch nicht einmal einen schriftlichen Schenkungsvertrag. Wird die vollzogene Umschreibung innerhalb von drei Monaten an das zuständige Finanzamt gemeldet, sind die Grundvoraussetzungen erfüllt. Profis empfehlen trotzdem einen möglichst wasserdichten Schenkungsvertrag aufzusetzen, der zum Beispiel regelt, was passiert, wenn der Beschenkte vorzeitig verstirbt oder der Schenkende durch eine Pflegesituation in eine finanzielle Schieflage kommt.

Bietet meine Bank überhaupt Nießbrauchdepots an?

Nur wenige Institute haben die technischen Voraussetzungen, dass der Besitz eines Wertpapierportfolios verschenkt werden kann, aber die Erträge weiter an den Schenkenden fließen. Deswegen sollten Sie sich vorab am besten bei einem bankenunabhängigen Berater informieren und zu einem darauf eingerichteten Anbieter wechseln.

Vermögensstruktur mit professioneller Beratung festlegen?

Ein großer Teil des Charms von Nießbrauchdepots ist es, die nachfolgende Generation Schritt für Schritt mit den Herausforderungen der Geldanlage vertraut zu machen. Denn die Anlagestrategie wird in der Regel einvernehmlich gemeinsam, oft mit der Hilfe von professionellen Vermögensverwaltern, festgelegt. Hier können wichtige Erfahrungen gesammelt werden, ohne die Versuchung für den Beschenkten, das Geld schon in jungen Jahren für schnelle Autos oder einen extravaganten Lebensstil auszugeben. Denn er hat zu Lebzeiten des Schenkenden keinen direkten Zugriff auf das Vermögen.

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