
5 Fakten über Stiftungen, die Sie kennen sollten, bevor Sie eine gründen…
Gestiftetes Geld gehört einem nicht mehr
Überlegen Sie sich genau, ob Sie Geld wirklich stiften wollen. Denn ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts erst einmal vom Staat anerkannt, kann der Gründer sie nicht mehr einfach wieder auflösen. Er trennt sich dauerhaft von seinem Vermögen.
Auch die Stiftung gehört nicht mehr dem Gründer
Wer eine Stiftung errichtet schafft eine sogenannte „juristische Person“. Die gehört nur sich selbst und hat auch keine Mitglieder wie ein Verein. Umso wichtiger ist es, bei der Gründung Ziele, Anlagerichtlinien und Führungsstruktur weitsichtig festzulegen.
Anlageverantwortliche haben Haftungsrisiken
Auch wenn jemand ehrenamtlich die Aufgabe übernimmt, die Gelder einer Stiftung zu verwalten, übernimmt er eine große Verantwortung. Anlageverantwortliche können persönlich dafür haften, wenn sie hier grobe Fehler machen. Wer nicht über eigenes Fachwissen verfügt, sollte sich professionell beraten lassen.
Die meisten Stiftungen sind gemeinnützig, aber nicht alle
Rund 90 Prozent aller deutschen Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und nicht wenige von ihnen seit Jahrhunderten. Trotzdem sagt der Begriff Stiftung allein noch nichts über die Mittelverwendung.
Es gibt viele Stiftungsformen
Die üblichsten Formen sind die Stiftung bürgerlichen Rechts und die Treuhandstiftung. Es gibt aber auch andere Varianten wie etwa den Stiftungs-Verein, die Stiftungs-AG oder die Stiftungs-GmbH.

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