Altersvorsorge: Das gibt es nach der Heirat zu regeln

Altersvorsorge: Das gibt es nach der Heirat zu regeln


Finanzielle Aspekte sind zum Glück nur selten der Grund zu heiraten, dennoch sollten Sie frühzeitig über Heirat und Finanzen nachdenken, um beispielsweise nicht unnötig Geld zu verschenken. Was gibt es sonst noch zu Altersvorsorge, Ehevertrag & Co. zu wissen? Fragen dazu an Vermögensverwalter Maik Bolsmann.
Maik Bolsmann ist Vermögensverwalter bei der B&K Vermögen GmbH in Köln
Maik Bolsmann ist Vermögensverwalter bei der B&K Vermögen GmbH in Köln

Ehevertrag oder Zugewinngemeinschaft – was ist besser?

Maik Bolsmann: Ein Ehevertrag macht insbesondere dann Sinn, wenn es Verpflichtungen eines Ehepartners mit dritten gibt. Der Schutz eines Unternehmens könnte zum Beispiel übergeordneten Schutz bedürfen. Die Modifikation einer Zugewinngemeinschaft und klare Regelungen insbesondere für den Fall einer Auflösung durch Scheidung kann sehr viel Ärger und Kosten sparen.

Welche Versicherungen sind wichtig?

Bolsmann: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gilt als Luxus, kann aber insbesondere für Familien mit einem Alleinverdiener vor großem Kummer bewahren.

Was ist bei einem Depot zu tun? Warum sollte man gerade zur Heirat mit einer Geldanlage mit Wertpapieren beginnen?

Bolsmann: Mit einem Wertpapierdepot als Teil der gemeinschaftlichen Altersvorsorge sollte so früh wie möglich begonnen werden. Ehepaare genießen gemeinschaftliche Freibeträge, das kann in Einzeldepots oder in einem gemeinschaftlichen Depot ausgenutzt werden.

Was wird nach Ihrer Erfahrung immer beim Heiraten finanziell vergessen, sollte man aber unbedingt tun – und warum?

Bolsmann: Eine Überprüfung der Versicherungen und Bausparverträge sollte insbesondere Überversicherung verhindern, auf der anderen Seite sollte die Absicherung einer jungen Familie durch Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung geprüft werden. Bei bestehenden Vorsorgeverträgen sollten Versicherungsnehmer und Begünstigte überprüft und geändert werden. Insbesondere Bei Risikolebensversicherungen sollten die Ehepartner als Versicherungsnehmer und Versicherte Person über Kreuz weitergehen, damit im Todesfall die Versicherungsleistung steuerfrei und außerhalb der Erbmasse ausgezahlt wird.

Kurz nach der Heirat kommt der Nachwuchs, es macht Sinn dann sofort mit einem ETF-Sparplan für die Kinder zu beginnen.

Können sich Männer und Frauen in Finanzfragen überhaupt verstehen?

Bolsmann: Aus unserer Erfahrung ergänzen sich männliche Sachlichkeit und weibliche Intuition in Finanz-Fragen hervorragend. Wenn sich Ehepartner auf einen der beiden als Finanzminister einigen, sollte sich der andere zumindest rudimentär mit den Finanzanlagen beschäftigen, um im Notfall nicht vollkommen verloren dazustehen.

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