
Aktien als Weihnachtsgeschenk

Wenn Eltern oder Großeltern dieses Jahr zu Weihnachten Geld an Kinder oder Enkel verschenken wollen – in welcher Form sollten sie es Ihrer Meinung nach am ehesten tun?
Über das Weihnachtsgeld in bar freut man sich, das ist aber meistens schon nach Weihnachten im Konsum verschwunden. Bei einem Sparbuch hat man was in der Hand, das erhöht zwar die Hemmschwelle des Geldabhebens, ist aber ohne Verzinsung.
Aktien, Fonds oder ETFs sind für mich die erste Wahl. Aktieneinzeltitel würde ich nicht empfehlen. Denn das Risiko, in ein einzelnes Wertpapier zu investieren, ist zu groß. Ganz nach dem Motto: Lege nie alle Eier in einen Korb.
Ich würde breit gestreut anlegen und bestimmte Märkte und Themen in den Fokus stellen. Langfristig eignen sich neben den bekannten Anlagen in MSCI World auch Anlagen rund um Themen, die für die nachfolgende Generation interessant sind, z.B. Technologie, Wasser, Neue Energie oder globaler Konsum.
Exemplarisch möchte ich für die Bereiche einige Anlagen aufführen:
Technologie:
- BGF Wold Techn. WKN 974499 oder
- I shares Nasdaq 100 WKN A0F5UF
Wasser und sogenannte Zukunftsthemen:
- I shares global Water WKN A0MM0S oder
- Pictet Global Megatrends WKN A0X8JZ
Neue Energie:
- LBBW Global Warming WKN AKEYM oder
- Lyxor New Energy WKN LYX0CB
Konsum:
- Robeco Global Consumer Trends WKN A0CA0W oder
- Fidelity Gl. Consumer WKN 941083
Aktiv gemanagte Fonds sind von der Kostenseite teurer als ETFs. Sie haben aber den Vorteil, dass sie, im Gegensatz zu ETFs, nicht nur den reinen Index abbilden, sondern aktiv handeln.
Aktien kann man meines Wissens nur in Form eines Depotübertrags verschenken. Was muss man dabei beachten?
Leider eine ganze Reihe an Dingen. So ist die Mitwirkung von Schenker und Beschenktem erforderlich. Der Beschenkte benötigt zudem ein Wertpapierdepot bei einer deutschen Depotbank. Der Schenker braucht neben der Depotnummer des Beschenkten auch dessen Steuer-ID. Der Auftrag sollte außerdem nicht erst kurz vor Weihnachten erteilt werden, denn erfahrungsgemäß machen viele Banken bereits Anfang Dezember die Bücher für Überträge zu.
Wichtig ist auch, auf dem Übertrag „Schenkung“ zu vermerken, damit die Einstandskurse übermittelt werden. Lieber sollten die Papiere mit dem höchsten Kursgewinn übertragen werden, da Kinder häufig eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung haben. Das heißt wenn der Kursgewinn realisiert wird, fällt keine Kapitalertragssteuer an.
Diese Vorgehensweise beim Wertpapierübertrag gilt übrigens nicht nur für den Übertrag von Aktientiteln sondern für jede Art von Wertpapieranlage.
Was raten Sie jemandem, der mit 18 Jahren Verfügungsgewalt über ein Aktiendepot bekommt?
Bei Umschreibung wegen Volljährigkeit trägt er dann die Verantwortung für dieses Geld, das erfordert eine gute Grundsatzberatung über das Wertpapiergeschäft. Der junge Erwachsene sollte dies als Baustein für seine Zukunft sehen. Eine kleine Summe darf er dann konsumieren, da spricht nichts dagegen, doch den Rest sollte er weiter breit gestreut anlegen.
Wie so oft gilt hier: Bitte keinen Anlagetrends hinterherlaufen, nicht ständig umschichten und wenn möglich weiter sparen. Immer den langfristigen Horizont im Auge haben, statt zu kurzfristig zu denken.
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